Wie wird die Abfindung besteuert? Wir erhalten dazu sehr viele Anfragen unserer Besucher und zeigen Ihnen hier unser Beispiel von Frau Nell (Name geändert), die zahlreiche Fragen zur Fünftelregelung hatte. Schritt für Schritt werden hier die steuerlichen Auswirkungen der Fünftelregelung gezeigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Unser Beispiel zeigt in vier einfachen Schritten, wie Abfindungen im Jahr 2025 besteuert werden.
- Die Höhe der Abfindungssteuer wird dabei immer mit der Fünftelregelung berechnet.
- Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner, um die Steuer ganz bequem zu ermitteln.
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So haben wir Frau Nells Abfindungssteuer bestimmt
Inhalt
Grundlagen zum Beispiel
Frau Nell bekommt im Jahr 2025 eine Abfindung und möchte wissen, wie viel Steuer sie dafür zahlen muss.
- Die Abfindung beträgt 100 000 Euro.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt bei 60 000 Euro.
- Frau Nell ist ledig.
- Sie ist nicht in der Kirche und zahlt keine Kirchensteuer.
- Der Soli wird in diesem Beispiel weggelassen, um es einfacher zu machen.
1. Einkommensteuer auf Jahreseinkommen
Zuerst wird ermittelt, wie viel Einkommensteuer Frau Nell auf ihr Jahreseinkommen zahlen muss. Da sie ledig ist, gilt für sie der Grundtarif. Verheiratete Paare können stattdessen den Splittingtarif nutzen.
Die Einkommensteuer im Jahr 2025 auf ihr Einkommen von 60 000 Euro beträgt 14 415 Euro.
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2. Steuer auf Jahreseinkommen plus ein Fünftel der Abfindung
Im zweiten Schritt wird die Steuer auf das Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung bestimmt. Das ist Teil der sogenannten Fünftelregelung. Sie soll helfen, die Steuerbelastung zu senken. Dafür wird die Abfindung rechnerisch so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt.
Wir bestimmen also die Steuer auf Frau Nells Jahreseinkommen von 60 000 Euro plus einem Fünftel ihrer Abfindung: 100 000 / 5 = 20 000 Euro.
Die Einkommensteuer im Jahr 2025 für 80 000 Euro (60 000 Euro + 20 000 Euro) beträgt 22 688 Euro (Grundtarif).
3. Differenz der beiden Steuerbeträge
Jetzt wird bestimmt, wie stark die Steuer durch das Fünftel der Abfindung steigt: Frau Nells Steuer im Jahr 2025 auf ihr Jahreseinkommen (aus Schritt 1) beträgt 14 415 Euro. Die Steuer auf das Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung (aus Schritt 2) beträgt 22 688 Euro. Die Differenz ergibt sich so:
22 688 Euro − 14 415 Euro = 8 273 Euro
4. Steuer auf Abfindung
Gemäß der Fünftelregelung ergibt sich die Steuer auf die Abfindung, indem man die in Schritt 3 bestimmte Differenz mit fünf multipliziert. So wird die Steuerbelastung auf die ganze Abfindung bestimmt. Für Frau Nell bedeutet das im Jahr 2025: Sie zahlt auf die Abfindung von 100 000 Euro folgende Steuer:
5 × 8 273 Euro = 41 365 Euro *)
*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer
Zusammenfassung des Beispiels
Hier sehen Sie eine Zusammenfassung der vier Schritte am Beispiel von Frau Nell. Sie hatte ein Jahreseinkommen von 60 000 Euro und eine Abfindung von 100 000 Euro.
1. | Einkommensteuer 2025 für 60 000 € | 14 415 € |
2. | Einkommensteuer 2025 für 80 000 € (60 000 + 1/5 der Abfindung) |
22 688 € |
3. | Differenz der Steuerbeträge | 8 273 € |
4. | Einkommensteuer für Abfindung (5 × 8 273) |
41 365 € *) |
*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer
Beispiele zu Sonderfällen
Bei der Besteuerung von Abfindungen gibt es besondere Situationen. Einige typische Sonderfälle zeigen wir Ihnen hier.
Abfindung ohne andere Einkünfte
Herr Schmitz hatte im Jahr 2025 kein Einkommen. Er bekam eine Abfindung in Höhe von 100 000 Euro.
1. | Einkommensteuer für 0 € | 0 € |
2. | Einkommensteuer für 20 000 € (0 + 1/5 der Abfindung) |
1 639 € |
3. | Differenz der Steuerbeträge (= Steuer für 1/5 der Abfindung) |
1 639 € |
4. | Einkommensteuer für Abfindung (5 × 1 639) |
8 195 € *) |
*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer
Abfindung bei negativen Einkünften
Herr Schmitz hatte im Jahr 2025 nach Abzug von Sonderausgaben ein negatives Einkommen von -10 000 Euro. Zusätzlich erhielt er eine Abfindung von 100 000 Euro.
In diesem Fall kann man die Steuer auf einfache Weise bestimmen: Man nimmt das gesamte zu versteuernde Einkommen – also das negative Einkommen zusammen mit der Abfindung. Für ein Fünftel dieses Betrags wird dann die fiktive Steuerlast ermittelt. Die tatsächliche Steuer auf die Abfindung ist dann das Fünffache dieser fiktiven Steuer.
1. | Gesamtes zu versteuernde Einkommen inkl. Abfindung (= -10 000 + 100 000) |
90 000 € |
2. | Einkommensteuer für 18 000 € (1/5 von 90 000) |
1 149 € |
3. | Einkommensteuer für Abfindung (5 × 1 149) |
5 745 € *) |
*) Vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abfindung" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Abfindung" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 07.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 15 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Abfindungsrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Abfindung"
- Einkommensteuertarif für 2025 im Abfindungsrechner und in den zugehörigen Texten für 2025 berücksichtigt.
- Neuen Einkommensteuertarif 2024 (beschlossen am 22. November 2024) im Abfindungsrechner hinterlegt.
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