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Erbschaftsteuerrechner
Ein Unternehmen zu erben ist eine große Verantwortung – emotional wie auch steuerlich. Um zu verhindern, dass hohe Steuern das Betriebsvermögen belasten, gibt es gesetzliche Vergünstigungen. Wer die Firma weiterführt und bestimmte Regeln einhält, kann bis zu 100 Prozent Steuern sparen.
Steuervorteile bei Unternehmensnachfolge
Erben Sie einen Betrieb und führen ihn fort, können Sie von Verschonungsregelungen profitieren. Voraussetzung: Die Lohnsumme bleibt in den nächsten fünf Jahren weitgehend stabil. Grundlage ist der Durchschnitt der Löhne der fünf Jahre vor dem Erbfall.
Insgesamt müssen in den fünf Jahren danach mindestens 400 Prozent dieses Durchschnitts an Löhnen gezahlt werden. Wird das geschafft, bleiben 85 Prozent des Unternehmens steuerfrei. Wer den Betrieb sogar sieben Jahre hält und die Löhne konstant lässt, zahlt gar keine Erbschaftsteuer. Für Kleinstbetriebe mit unter 20 Beschäftigten gilt diese Lohnregel nicht.
Zusätzlicher Freibetrag von 150.000 Euro
Für kleinere Unternehmen gibt es einen weiteren Vorteil: einen gleitenden Freibetrag von bis zu 150.000 Euro. Er gilt auf den Teil des Betriebsvermögens, der nach dem Verschonungsabschlag von 85 Prozent noch versteuert werden müsste.
Liegt dieser Rest unter 150.000 Euro, bleibt das Erbe vollständig steuerfrei. Bei höheren Werten sinkt der Freibetrag: Für jeden Euro über der Grenze werden 50 Cent abgezogen. Ab einem steuerpflichtigen Restwert von 450.000 Euro entfällt der Freibetrag komplett.
Der Freibetrag kann nur alle zehn Jahre pro Erbe genutzt werden.
Wichtig: Behaltensfrist einhalten
Wer den Betrieb vor Ablauf von fünf oder sieben Jahren verkauft oder hohe Gewinne entnimmt, verliert die Steuervergünstigungen rückwirkend. Das betrifft auch Ausschüttungen bei Kapitalgesellschaften. Tipp: Reinvestieren Sie Gewinne in das Unternehmen, um den Schutz zu bewahren.
Erbschaftsteuer berechnen
Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre persönliche Steuerlast bei einer Unternehmensnachfolge zu ermitteln.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erbschaftsteuerrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erbschaftsteuer"
- Erhöhung des Pauschbetrags für Erbfallkosten von 10.300 Euro auf 15.000 Euro ab 2025 als Standardwert im Erbschaftsteuerrechner.
- Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Erbschaftsteuerrechner und weiteren Artikeln der Themenwelt Erbschaftsteuer.
- Erweiterung um Ratgeberartikel Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft
- Ergänzung um Rechner für einzelne Verwandtschaftsverhältnisse, z.B. Nichten und Neffen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite