Wenn Kinder oder Stiefkinder etwas erben, gelten besondere Regeln – vor allem beim Freibetrag. Unser Erbschaftsteuer-Rechner für Kinder hilft Ihnen dabei, die Steuer ganz einfach zu berechnen. Wichtig: Auch das Alter des Kindes spielt eine Rolle.
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Freibetrag für Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
Jedes Kind oder Stiefkind des Verstorbenen hat einen Freibetrag von 400.000 Euro. Dieser Betrag bleibt steuerfrei. Nur was darüber liegt, wird versteuert.
Eine Übersicht über alle Freibeträge finden Sie in unserem Freibetrags-Ratgeber.
Zusätzlicher Versorgungsfreibetrag bis 27 Jahre
Kinder unter 27 Jahren erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag. Er soll helfen, den Lebensunterhalt zu sichern – vor allem, wenn ein Elternteil früh stirbt. Die Höhe hängt vom Alter des Kindes ab:
Versorgungsfreibetrag | Alter des Kindes |
---|---|
52.000 € | bis 5 Jahre |
41.000 € | 6 bis 10 Jahre |
30.700 € | 11 bis 15 Jahre |
20.500 € | 16 bis 20 Jahre |
10.300 € | 21 bis 27 Jahre |
Günstiger Steuersatz in Steuerklasse I
Kinder zählen zur Steuerklasse I – also zur günstigsten Gruppe bei der Erbschaftsteuer. Je nach Höhe des Erbes liegt der Steuersatz zwischen 7 % und 30 %.
Mehr Infos zu den Steuersätzen finden Sie hier: Erbschaftsteuerklassen.
Die Steuerklassen bei der Erbschaft sind übrigens nicht mit den Lohnsteuerklassen zu verwechseln.
Was gehört zum Erbe?
Zum Erbe zählen nicht nur Geld und Sparbücher. Auch Immobilien, Wertpapiere oder Firmenanteile gehören dazu. Das Finanzamt schätzt den Wert – oft mit dem sogenannten Ertragswertverfahren.
Auch Schulden können vererbt werden. Wer das Erbe nicht annehmen möchte, kann es ausschlagen. Geregelt ist das im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschaftsteuer" verwendet:
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Wikipedia
- Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschaftsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erbschaftsteuerrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erbschaftsteuer"
- Erhöhung des Pauschbetrags für Erbfallkosten von 10.300 Euro auf 15.000 Euro ab 2025 als Standardwert im Erbschaftsteuerrechner.
- Präzisierung der Einordnung in Steuerklasse III für angeheiratete Nichten und Neffen im Erbschaftsteuerrechner und weiteren Artikeln der Themenwelt Erbschaftsteuer.
- Erweiterung um Ratgeberartikel Steuersätze und Steuerklassen bei der Erbschaft
- Ergänzung um Rechner für einzelne Verwandtschaftsverhältnisse, z.B. Nichten und Neffen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite