Wie viel Steuern Sie für Ihren Firmenwagen zahlen

Steuervorteile von Plug-in Hybriden als Firmenwagen

Thema Firmenwagenrechner ﹣ Steuervorteile Plug-in Hybride

Plug-in Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) verbinden Elektroantrieb und Verbrenner – und bieten nicht nur Reichweitenvorteile, sondern auch steuerliche Vorteile. Wer einen Plug-in Hybrid als Firmenwagen nutzt, profitiert unter bestimmten Bedingungen von einer reduzierten Besteuerung des geldwerten Vorteils.

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Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Firmenwagenrechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Was bringt ein Plug-in Hybrid als Firmenwagen steuerlich?

Grundsätzlich muss der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens versteuert werden – das gilt auch für Plug-in Hybride. Doch im Gegensatz zu reinen Verbrennern wird bei Plug-in Hybriden nur die Hälfte des Bruttolistenpreises zur Berechnung herangezogen.

Dadurch fällt das steuerpflichtige Einkommen geringer aus und es entsteht eine spürbare Steuerersparnis.

Hinweis: Dieser Vorteil gilt für Fahrzeuge, die zwischen 2019 und 2030 angeschafft wurden – auch bei Gebrauchtwagen.

Voraussetzungen für den Steuervorteil ab 2022

Seit 2022 gelten strengere Regeln für die steuerliche Begünstigung von Plug-in Hybriden:

  • Elektrische Reichweite mindestens 60 km (ab 2025: 80 km)
  • Alternativ: CO₂-Ausstoß unter 50 g/km

Erfüllt das Fahrzeug diese Bedingungen nicht, wird es steuerlich wie ein Verbrenner behandelt. In diesem Fall sollte im Firmenwagenrechner „Verbrenner“ ausgewählt werden.

Berechnung des geldwerten Vorteils bei Plug-in Hybriden

Zur Ermittlung der Steuerlast stehen zwei Methoden zur Verfügung:

  • 1%-Methode (Pauschalwertmethode)
  • Fahrtenbuchmethode

1%-Methode mit Halbierung der Bemessungsgrundlage

Bei der 1%-Methode werden monatlich 1 % des Listenpreises plus 0,03 % pro Entfernungskilometer versteuert. Bei Plug-in Hybriden wird jedoch nur die Hälfte des Bruttolistenpreises angesetzt.

Beispiel aus der Praxis: Ein Mitarbeiter nutzt einen Plug-in Hybrid mit 60.000 Euro Listenpreis. Statt 600 Euro pro Monat werden nur 300 Euro als geldwerter Vorteil versteuert. Das spart jährlich über 1.400 Euro Steuern – bei 35 % Steuersatz.

Fahrtenbuchmethode: ebenfalls mit Halbierung

Bei der Fahrtenbuchmethode werden die tatsächlichen Kosten (z.B. Strom, Versicherung, Wartung, Abschreibung) anteilig auf private Fahrten umgelegt. Auch hier gilt:

  • Die monatliche Abschreibung wird halbiert
  • Voraussetzung: Anschaffung zwischen 2019 und 2030

Beispiel: Plug-in Hybrid vs. Verbrenner

Ein Unternehmen stellt Dienstwagen für das mittlere Management bereit. Listenpreis: 70.000 Euro, Arbeitsweg: 20 km einfach.

  • Verbrenner: 1 % = 700 Euro + 20 × 0,03 % × 70.000 = 420 Euro → 1.120 Euro/Monat als geldwerter Vorteil zu versteuern
  • Plug-in Hybrid: nur 560 Euro/Monat (hälftige Grundlage) als geldwerter Vorteil zu versteuern

Steuerersparnis je nach Steuersatz

Bruttolistenpreis 70.000 Euro – 20 km Entfernung
SteuersatzVerbrennerPlug-in HybridErsparnis/Jahr
Geldwerter Vorteil/MonatSteuer/JahrGeldwerter Vorteil/MonatSteuer/Jahr
20 %1.1202.6885601.3441.344
30 %1.1204.0325602.0162.016
40 %1.1205.3765602.6882.688

Fazit: Plug-in Hybride sparen Steuern – unter Bedingungen

Wer die technischen Voraussetzungen erfüllt, kann mit einem Plug-in Hybrid als Firmenwagen bis zur Hälfte der Steuerlast einsparen. Wichtig ist dabei: Der Anschaffungszeitpunkt, die elektrische Reichweite und der CO₂-Ausstoß müssen stimmen.

Tipp zum Schluss

Nutzen Sie unseren Firmenwagenrechner, um die Steuerersparnis Ihres Plug-in Hybrid-Modells zu berechnen – inklusive Vergleich mit einem Verbrenner oder einem reinen E-Auto.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Firmenwagen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Firmenwagenrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Firmenwagen"

  • Veröffentlichung der mit dem Wachstumschancengesetz ab 2024 einhergehenden Erhöhung für den Anschaffungspreis von E-Autos (max. 70.000 statt 60.000 Euro für die 0,25-Prozent-Methode) auf der Seite des Firmenwagen-Rechners
  • Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt zum Rechner.
  • Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
  • Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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