Plug-in Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) verbinden Elektroantrieb und Verbrenner – und bieten nicht nur Reichweitenvorteile, sondern auch steuerliche Vorteile. Wer einen Plug-in Hybrid als Firmenwagen nutzt, profitiert unter bestimmten Bedingungen von einer reduzierten Besteuerung des geldwerten Vorteils.
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Was bringt ein Plug-in Hybrid als Firmenwagen steuerlich?
Grundsätzlich muss der geldwerte Vorteil eines Firmenwagens versteuert werden – das gilt auch für Plug-in Hybride. Doch im Gegensatz zu reinen Verbrennern wird bei Plug-in Hybriden nur die Hälfte des Bruttolistenpreises zur Berechnung herangezogen.
Dadurch fällt das steuerpflichtige Einkommen geringer aus und es entsteht eine spürbare Steuerersparnis.
Hinweis: Dieser Vorteil gilt für Fahrzeuge, die zwischen 2019 und 2030 angeschafft wurden – auch bei Gebrauchtwagen.
Voraussetzungen für den Steuervorteil ab 2022
Seit 2022 gelten strengere Regeln für die steuerliche Begünstigung von Plug-in Hybriden:
- Elektrische Reichweite mindestens 60 km (ab 2025: 80 km)
- Alternativ: CO₂-Ausstoß unter 50 g/km
Erfüllt das Fahrzeug diese Bedingungen nicht, wird es steuerlich wie ein Verbrenner behandelt. In diesem Fall sollte im Firmenwagenrechner „Verbrenner“ ausgewählt werden.
Berechnung des geldwerten Vorteils bei Plug-in Hybriden
Zur Ermittlung der Steuerlast stehen zwei Methoden zur Verfügung:
- 1%-Methode (Pauschalwertmethode)
- Fahrtenbuchmethode
1%-Methode mit Halbierung der Bemessungsgrundlage
Bei der 1%-Methode werden monatlich 1 % des Listenpreises plus 0,03 % pro Entfernungskilometer versteuert. Bei Plug-in Hybriden wird jedoch nur die Hälfte des Bruttolistenpreises angesetzt.
Beispiel aus der Praxis: Ein Mitarbeiter nutzt einen Plug-in Hybrid mit 60.000 Euro Listenpreis. Statt 600 Euro pro Monat werden nur 300 Euro als geldwerter Vorteil versteuert. Das spart jährlich über 1.400 Euro Steuern – bei 35 % Steuersatz.
Fahrtenbuchmethode: ebenfalls mit Halbierung
Bei der Fahrtenbuchmethode werden die tatsächlichen Kosten (z.B. Strom, Versicherung, Wartung, Abschreibung) anteilig auf private Fahrten umgelegt. Auch hier gilt:
- Die monatliche Abschreibung wird halbiert
- Voraussetzung: Anschaffung zwischen 2019 und 2030
Beispiel: Plug-in Hybrid vs. Verbrenner
Ein Unternehmen stellt Dienstwagen für das mittlere Management bereit. Listenpreis: 70.000 Euro, Arbeitsweg: 20 km einfach.
- Verbrenner: 1 % = 700 Euro + 20 × 0,03 % × 70.000 = 420 Euro → 1.120 Euro/Monat als geldwerter Vorteil zu versteuern
- Plug-in Hybrid: nur 560 Euro/Monat (hälftige Grundlage) als geldwerter Vorteil zu versteuern
Steuerersparnis je nach Steuersatz
Bruttolistenpreis 70.000 Euro – 20 km Entfernung | |||||
---|---|---|---|---|---|
Steuersatz | Verbrenner | Plug-in Hybrid | Ersparnis/Jahr | ||
Geldwerter Vorteil/Monat | Steuer/Jahr | Geldwerter Vorteil/Monat | Steuer/Jahr | ||
20 % | 1.120 | 2.688 | 560 | 1.344 | 1.344 |
30 % | 1.120 | 4.032 | 560 | 2.016 | 2.016 |
40 % | 1.120 | 5.376 | 560 | 2.688 | 2.688 |
Fazit: Plug-in Hybride sparen Steuern – unter Bedingungen
Wer die technischen Voraussetzungen erfüllt, kann mit einem Plug-in Hybrid als Firmenwagen bis zur Hälfte der Steuerlast einsparen. Wichtig ist dabei: Der Anschaffungszeitpunkt, die elektrische Reichweite und der CO₂-Ausstoß müssen stimmen.
Tipp zum Schluss
Nutzen Sie unseren Firmenwagenrechner, um die Steuerersparnis Ihres Plug-in Hybrid-Modells zu berechnen – inklusive Vergleich mit einem Verbrenner oder einem reinen E-Auto.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Firmenwagen
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Firmenwagen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Firmenwagenrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Firmenwagen"
- Veröffentlichung der mit dem Wachstumschancengesetz ab 2024 einhergehenden Erhöhung für den Anschaffungspreis von E-Autos (max. 70.000 statt 60.000 Euro für die 0,25-Prozent-Methode) auf der Seite des Firmenwagen-Rechners
- Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt zum Rechner.
- Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
- Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
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